 Taxi Schwers | E-Mail: taxischwers@web.de / Fax: 185980 |  |  |
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Der Taxifahrgast hat ein Recht auf:- ein sauberes und intaktes Fahrzeug
- eine(n) gepflegte(n), besonnene(n), rücksichtsvolle(n) und höfliche(n) Taxifahrer(in).
- freie Wahl der auf den Standplätzen aufgestellten Taxis.
- gute Luft. - Dem Fahrzeuglenker ist es strikt untersagt im Fahrzeug zu rauchen.
- ein "Nichtraucher-Taxi"
- Der Fahrzeuglenker hat auf Anweisung des Fahrgastes die Fenster und das Schiebedach (sofern vorhanden) zu schließen oder zu öffnen (solange die Gesundheit des Fahrers nicht gefährdet ist).
- Beförderung. Außer: Personen die zu betrunken sind oder eine ansteckende Krankheit haben. Personen, die erkennbar gefährliche Gegenstände oder Stoffe bei sich haben. Personen, die den Fahrer beschimpfen, im Fahrzeug randalieren oder das Fahrzeug beschmutzen oder beschädigen. Personen die im Fahrzeug rauchen, obwohl es ein "Nichtraucher-Taxi" ist.
- den kürzest möglichen Weg zum Fahrziel.
- alleinige Benutzung des von ihm beauftragten Taxis.
- Hilfe beim Ein- und Ausladen des Gepäcks und beim Ein- und Aussteigen, sollte dies notwendig sein (Alter, körperliche Behinderung).
- Herausgabe des Wechselgeldes auf einen 50,- € Schein.
- eine ordnungsgemäße Quittung, welche insbesondere die Angaben der Wegstrecke, des Fahrpreises, des Datums, der Taxinummer, den Stempel des Gewerbetreibenden und die Unterschrift des Taxifahrers enthält.
- freie Sicht auf den Fahrpreisanzeiger.
- auf einen deutschsprechenden Fahrer mit guten Ortskenntnissen im Pflichtfahrgebiet (Ausnahmen sind Neulinge auf ihrem Gebiet)
Sollten Sie einmal Probleme mit einem Taxifahrer haben, notieren Sie sich die Ordnungsnummer (sie befindet sich an der Heckscheibe unten rechts) und lassen Sie sich eine Quittung mit Angabe des Fahrpreises, der Wegstrecke, des Datums geben.
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